Veröffentlicht von am 15. April 2021
„Motorboot im Feuerwehrhaus“

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des Umstandes, dass ich kürzlich in den Fokus gemeindepolitischer Taktik geraten bin, möchte ich auf diesem Wege Stellung nehmen.

Das Feuerwehrhaus gehört der Gemeinde. Bis auf die ehemalige Arztpraxis wurden im Jahr 2007 alle weiteren Räumlichkeiten an die Feuerwehr vermietet. Es besteht ein notariell beglaubigter Mietvertrag. Die Feuerwehr in Lengenfeld ist eine Freiwillige Feuerwehr. Im Gegensatz zur Berufsfeuerwehr arbeiten alle Feuerwehrfrauen und – männer freiwillig und ehrenamtlich. Das gilt auch für das Feuerwehrkommando.

Die Gemeinde und die Feuerwehr arbeiten stets eng zusammen. Viele Dinge werden im Normalfall am kurzen Wege besprochen und beschlossen. Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Das heißt, es gibt keine Alleingänge. Beschlüsse über Ankauf, Verleih, Organisation usw. werden gemeinsam in den verschiedenen Feuerwehrgremien gefällt.

Die Freiwillige Feuerwehr Lengenfeld ist wie alle Freiwilligen Feuerwehren auf Kameradschaft und Gemeinschaft angewiesen. Nur gemeinsam kann für das Wohl und die Sicherheit der Gemeinde, wie in den rechtlichen Bestimmungen der Freiwilligen Feuerwehren festgelegt, gesorgt werden.

Ich bin seit über 25 Jahren Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Lengenfeld und seit mehr als 10 Jahren gewählter Kommandant. Mein zweites Hobby neben der Feuerwehr ist seit dem Jahr 2020 ein Motorboot. Dieses bedurfte einer Sanierung. Ich fragte sohin im Feuerwehrkommando an, ob ich dafür den hinteren Teil des Kellers des Feuerwehrhauses nutzen dürfe. Wir vereinbarten, dass ich dafür sorgen würde, dass der Raum geordnet wird und falls die Freiwillige Feuerwehr den Platz benötigt, ich das Boot auch sofort von dort entfernen würde. Zudem würde ich für diese jederzeit widerrufbare „Bittleihe“ eine Spende an die Freiwillige Feuerwehr überweisen. Den benötigten Strom für die notwendigen Polierarbeiten würde ich nicht vom Feuerwehrhaus beziehen, sondern dafür ein entsprechendes privates Stromaggregat nutzen.

Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt. Der Raum wurde somit nicht untervermietet, sondern liegt nach den Bestimmungen des ABGB ein jederzeit widerrufbares „Prekarium“ (eine Bittleihe) vor. Es wurde kein Punkt des Mietvertrages zwischen der Marktgemeinde und der Freiwilligen Feuerwehr oder der Gemeindeordnung verletzt. Dies habe ich auch vom juristischen Dienst des niederösterreichischen Landesfeuerwehrverbandes überprüfen lassen.

Obwohl eine jederzeit widerrufbare Bittleihe grundsätzlich kostenlos ist, habe ich eine Spende an die Freiwillige Feuerwehr überwiesen. Für die Reparaturarbeiten habe ich den Strom eines privaten Stromaggregates benutzt.

Schade finde ich, dass unterschiedliche politische Vertreter in dieser Sache mich und die Freiwillige Feuerwehr Lengenfeld in ein schlechtes Licht zu rücken versuchen, ohne vorab mit mir als Vertreter der Feuerwehr Kontakt aufzunehmen. Damit wäre der Sachverhalt in aller Kürze aufzuklären gewesen.

Ich habe dem Bürgermeister zudem am 12.04.2021 angeboten, einen Kostenersatz für die zusätzliche Energie, die unter anderem durch die Verwendung der Kellerbeleuchtung verbraucht wurde (es handelt sich dabei um eine Summe in der Höhe von ca. 15 Euro), zu leisten.

Politik spielt in meinem Leben keine Rolle. Das ist mir als Feuerwehrkommandant wichtig und ich werde dies auch in Zukunft so handhaben. Ich möchte aber auch nicht meinen Ruf bzw. den Ruf der Freiwilligen Feuerwehr Lengenfeld beschädigt wissen, daher habe ich die gegenständliche Stellungnahme für notwendig erachtet.

Ich verbleibe mit besten Grüßen und einem Gut Wehr!

Lengenfeld, am 15.04.2021

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Markus Hoffmann

(Abschnittsbrandinspektor)